Stellungnahme der StuVe zum Genderverbot der Bayerischen Regierung
01.04.2024
Zum 01.04.2024 tritt die neue Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayerns in Kraft, in der das Verwenden von Sonderzeichen bei gendergerechter Sprache verboten wurde. Hierzu, sowie zu den geplanten Änderungen im BayHIG vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Studierendenvertretung der LMU eine Stellungnahme verfasst.
Die Studierendenvertretung (StuVe) der Ludwig-Maximilians-Universität München nimmt eine klare Position gegen das Genderverbot der Bayerischen Staatsregierung ein. Wir sind gegen Verpflichtungen und Verbote von Sprachformen, die ideologisch motiviert und diskriminierend sind, und wollen die Debatte darum, wie und ob gendergerechte Sprache umgesetzt wird, offenhalten. Wir orientieren uns an den individuellen Wertevorstellungen und Normen jeder einzelnen Person sowie an der Inklusivität in der Sprache. Die freiwillige Entscheidung zur Nutzung eines sprachlichen Ausdrucks, der alle Menschen einschließt, sollte nicht durch staatliche Maßnahmen eingeschränkt oder gar verboten werden, da wir ein diskriminierungsfreies und respektvolles Miteinander an Hochschulen und der Gesellschaft fördern wollen.
Sprache ist lebendig und wird aus den Gepflogenheiten der Sprecher*innen genährt, nicht aus Traditionen oder Ideologien der regierenden Organe. Unabhängig davon verurteilen wir die Diskriminierung von queeren und FLINTA* [1] Personen, genauso wie staatliche Eingriffe in den Sprachgebrauch und die Freiheit der Formulierung von Forschung und Lehre, die nicht dem Schutz von Grundrechten dienen.
Wir stehen an der Seite aller betroffener Personen und sind besorgt um diesen populistischen Diskurs, den die Staatsregierung führt. Insbesondere kritisieren wir die fehlgeleitete Verwendung von Kapazitäten des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Anstatt sich auf die Lösung von Problemen im bayerischen Wissenschafts- und Lehrbetrieb zu konzentrieren, werden Ressourcen aufgrund parteipolitischer Interessen auf die Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) gelenkt. Änderungen, die unserer Einschätzung nach völlig unnötig sind, da die Nutzung von gendergerechter Sprache auf individuellen Präferenzen der Personen basieren muss und es an keiner Hochschule Bayerns eine Sprachregelung bei schriftlichen Arbeiten zur geschlechtssensiblen Sprache gibt, wodurch eine bessere oder schlechtere Bewertung gänzlich unmöglich ist. [2]
In einem Leitantrag betont der Bayerische Landesstudierendenrat die Wichtigkeit einer inklusiven Sprache im Forschungs-, Lehr- und Lernkontext. Inklusive Sprache, die alle Menschen einschließt, fördert ein offenes Miteinander, in dem Menschen ihre persönliche Identität frei leben dürfen und keine Angst vor Ächtung oder Diskriminierung haben müssen. Ein Verbot inklusiver, gendergerechter Sprache ist unhaltbar und erschwert die Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit sowie die Repräsentation von Mitgliedern der Hochschulgemeinschaft.
Nach jetzigem Gesetzesstand ist es nicht möglich zur Nutzung inklusiver Sprache zu zwingen; eine Tatsache, die wir auch so beibehalten wollen. Es ist wichtig zu betonen, dass das Verwenden von gendergerechter Sprache an der LMU und anderen öffentlichen Hochschulen bisher bereits auf freiwilliger Basis erfolgt, basierend auf Respekt und Akzeptanz gegenüber allen Student*innen. Daher ist ein Festschreiben eines Verbotes im BayHIG gänzlich überflüssig, da bisher bereits keine Person besser oder schlechter bewertet werden darf, wenn sie gendert oder dies nicht tut.
Die Studierendenvertretung der LMU fordert das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst dazu auf, seine Ressourcen, welche derzeit auf die Änderung des BayHIGs konzentriert werden, auf Probleme im bayerischen Wissenschafts- und Lehrbetrieb zu lenken. So beispielsweise eine realistische BAföG Reform, eine Modernisierung der Lehramtsstudiengänge, bessere Unterstützung für Student*innen mit Beeinträchtigungen und die Förderung der Chancengleichheit aller Personen, unabhängig ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung.
Für Presseanfragen kontaktieren Sie gerne: geschaeftsfuehrung@stuve.uni-muenchen.de
[1] Der Begriff 'queer' bezeichnet eine Sammelbezeichnung für sexuelle Orientierungen, die nicht heterosexuell sind, sowie Geschlechtsidentitäten, die nichtbinär oder nicht-cisgender sind. ‚FLINTA*' ist ein Akronym, welches für Frauen, lesbische, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen steht. Der angehängte Asterisk ist dabei als Platzhalter für alle Personen gedacht, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch von Marginalisierung betroffen sind.
[2] https://www.stuve.uni-muenchen.de/aktuelles/2024/pm_zum_gendern/index.html
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