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Rahmenvertrag zwischen VG Wort und Kultusministerkonferenz

23.11.2016

Stellungnahme  vom 23.11.16

Online-Plattformen sind aus dem universitären Leben sowohl seitens der Studierenden als auch der Dozenten kaum mehr weg zu denken. Doch gerade hier wird sich der Umgang mit Materialien ab dem 1. Januar 2017 grundlegend ändern. Auslöser dafür ist ein neuer Rahmenvertrag der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), welcher eine neue Regelung zur Vergütung der Urheberrechtsansprüche vorsieht.

Nach § 52a UrhG wird Universitäten eine Nutzung von veröffentlichten Werken wie etwa Beiträgen aus Zeitungen und Zeitschriften im Kontext der Lehre und Forschung zugesichert. Der beschränkte Rahmen sieht dabei bis zu 12% und maximal 100 Seiten des Werkes vor, für welche dann jedoch sowohl Zugänglichmachung als auch Vervielfältigung im Kreis der Unterrichtsteilnehmer gewährt sind. Für diese Nutzung zahlen Universitäten bisher jährlich einen Pauschalbetrag an die VG Wort, welche Autoren und Verlage vertritt und ähnlich wie die GEMA in der Musik-Branche Urheberrechtsansprüche abrechnet.

Auf Basis des BGH-Urteils aus dem Jahr 2013 hat die VG Wort nun einen Rahmenvertrag mit der KMK verhandelt, in welchem eine Einzelfallabrechnung vorgesehen ist. Praktisch bedeutet dies, dass Dozierende jede Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke individuell der VG Wort melden müssen.

Welche nachteiligen Konsequenzen daraus entstehen, wurde bei dem im
Wintersemester 2014/15 durchgeführten Pilotprojekt an der Universität Osnabrück deutlich. Das Überprüfen von Werken auf Meldepflicht, die Prüfung etwaiger bereits bestehender Lizenzen und der Meldeprozess selbst stellten Dozierende vor einen unverhältnismäßigen Mehraufwand. Dies schlug sich unter anderem deutlich in der Zahl der auf der Lernplattform zur Verfügung gestellten Materialien nieder: so sank die Zahl der Texte von ca. 4.500 im Vorjahr auf rund 1.000 beim Pilotversuch. Leidtragende sind damit die Studierenden. Etwa 62% gaben dabei an, einen höheren oder sehr viel höheren Aufwand bei der Literaturbeschaffung zu haben.

Eine Qualitätsminderung der Lehre zu Lasten der Studierenden kann und darf nicht das Resultat dieser Vertragsverhandlungen sein, weshalb ein Beitritt der Universitäten und Hochschulen zum Rahmenvertrag nicht zu rechtfertigen ist. Die Studierendenvertretung fordert daher die LMU dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Vielmehr müssen VG Wort und KMK an den Verhandlungstisch zurückkehren und eine tragfähige Lösung im Interesse der Studierenden und Lehrenden erarbeiten. Auch eine Anpassung des Urheberrechtes, die den Anforderungen der Wissenschaft Rechnung trägt, könnte hier zukunftsweisend sein. Innovationen und der Gewinn neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse dürfen nicht durch einen eingeschränkten Zugang zu Literatur behindert werden.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Pilotphase bietet die Universität Osnabrück an.

 

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Die Studierendenvertretung (StuVe) vertritt die Interessen der rund 53.000 Studierenden an der LMU. Sie nimmt deren fachliche, soziale und wirtschaftliche Belange wahr und gestaltet aktiv das studentische Leben im Umfeld der Universität. Der Konventder Fachschaften ist das oberste Legislativorgan der StuVe, die Geschäftsführung vertritt diese nach außen.

Herausgeber:
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