Konvent der Fachschaften
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Senat und Hochschulrat

Der Senat ist das fakultätsübergreifende Gremium, das über den Kern des Universitätsgeschäftes beschließt, hier sind alle Interessensgruppen der Universität vertreten (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Frauenbeauftragte, die Studierenden und die Hochschulleitung). Die Senator*innen beschließen u.a. in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags, ferner die Prüfungs- und Studienordnungen der Universität und geben Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen ab.

Von den Studierenden werden hier zwei Senator*innen mit Stimmrecht gewählt, sowie zwei Beisitzer*innen, die als Gäste ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen können. Die Arbeit im Senat ist aufgrund des Stimmrechts eine der größten direkten Einflussmöglichkeiten auf grundsätzliche Fragen der Zukunft der Universität, sowie die letzte Instanz, in der zu Berufungslisten der Fakultäten Stellung genommen werden kann und mögliche Interessen der Studierenden nachträglich eingebracht werden können. Die studentischen Senator*innen sind gleichzeitig Mitglied des Hochschulrats.

Sitzungen finden einmal pro Monat statt, jedoch ist die Lobbyarbeit und Kommunikation mit den anderen Interessensgruppen, sowie mit den Fachschaften mindestens genauso wichtig. Kandidat*innen für den Senat sollten Interesse an der konstruktiven Kommunikation mit der Hochschulleitung, dem bayerischen Wissenschaftsministerium, den Fachschaften sowie innerhalb der Studierendenvertretung haben. Auch ist die regelmäßige Berichterstattung über die Senatssitzungen im Konvent notwendig.

 

Kontakt

Mehr Informationen: Webseite
Mail: senat@stuve.uni-muenchen.de