Universitätsweite Gremien
Auszuschreibende Ämter
Die zentralen Gremien neben Senat und Hochschulrat widmen sich thematischen Schwerpunkten innerhalb der akademischen Selbstverwaltung. Sie setzten sich aus Mitgliedern aller Gruppen der Universität, sprich Professor*innen, Studierenden, wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter*innen zusammen. Die studentischen Mitglieder werden durch den Konvent der Fachschaften vorgeschlagen und je nach Gremium durch Senat oder Hochschulleitung bestellt. Im folgenden sind alle universitätsweiten Gremien aufgeführt, in denen die Studierenden mit mindestens einem Mitglied vertreten sind.
Ausgeschriebene Ämter
Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) (4 Personen)
Der Ausschuss für Lehre und Studium ist eines der zentralen universitären Gremien, bei denen Studierende die Gelegenheit bekommen unmittelbar an Veränderungen sowohl die Studiensituation wie auch das Lehrangebot betreffend mitwirken zu können. Die konkreten Kernaufgaben werden i.d.R. entsprechend ihrer Aktualität und Notwendigkeit vom Ausschuss bzw. der*m Vizepräsident*in für Studium selbst bestimmt. Im Wesentlichen schließen sie aber folgende Punkte mit ein:
Analyse und Sicherung der Lehrqualität an der LMU (aktuell werden bspw. Leitlinien für gute Lehre erarbeitet/erstellt), die Vergabe der Lehrinnovations- und der ForscherInnenpreise, sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Symposien zum Thema Lehre. Darüber hinaus wird der Ausschuss vermutlich eine zentrale Rolle in der Verteilung der Mittel aus dem Programm ‘Innovation in der Hochschullehre’ spielen.
Als Gremium hat der Ausschuss vor allem beratende und unterstützende Funktion und arbeitet in dieser eng der Hochschulleitung, der Erweiterten Hochschulleitung sowie dem Senat in allen Bereichen die Lehre und das Studium betreffend zu.
Durch die verhältnismäßige überschaubare Zahl an Ausschussmitgliedern, die sich aus Professor*innen, Dozierenden, Angehörigen des Mittelbaus und der Verwaltung sowie vier Studierenden zusammensetzt, ist es uns als Studierenden hierin möglich durchaus stimmgewichtig Einfluss nehmen zu können. Idealerweise sollte die Besetzung der vier Plätze in ähnlich breit gefächert sein, wie die der übrigen und sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Fakultäten kommen.
Da die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sich fast durchwegs mit denen des Referats für Studium überschneiden/decken, sollten vor diesem Hintergrund die Studierenden innerhalb dieses Ausschusses auch Mitglieder im Referat sein wie es bisher der Fall war und sich durchaus bewährt hat.
Studierenden aller Richtungen gibt dieser Ausschuss die Möglichkeit umfassende Einblicke in wichtige Angelegenheiten auf gesamt universitärer Ebene zu erhalten, bei denen Du dich aktiv mit Ideen, Vorschläge und konstruktiver Kritik einbringen kannst, um die Studien- und Lehrsituation an der LMU nachhaltig zu verbessern.
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Mehr Informationen: Website
Mail: ausschuss-studium@stuve.uni-muenchen.de
Erweiterte Hochschulleitung (EHL) (1 Person, 1 Ersatzmitglied)
Die Erweiterte Hochschulleitung der LMU ist ein beratendes Gremium des Präsidiums der Universität, das sich zusammensetzt aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: den 18 Dekan*innen der Fakultäten, einer Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, einer Vertretung der nichtwisschenschaftlichen Mitarbeitenden, der Frauenbeauftragten und einer studentischen Vertretung sowie 5 nicht 210 stimmberechtigten Vertreter*innen der Hochschulleitung.
Das Gremium berät die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und unterstützt das Präsidium beratend bei der Erarbeitung des Entwicklungsplans und tagt in der Regel zwei Mal pro Semester montagsnachmittags, nach Bedarf häufiger.
Für diese Aufgabe dringend zu empfehlen sind fundierte Kenntnisse und im Idealfall Erfahrung bezüglich der 215 Abläufe, Strukturen und Organisation der Universität sowie der Studierendenvertretung (StuVe), sowie gute Vernetzung mit Fachschaften und Mandatsträger*innen der StuVe.
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Mail: ehl@stuve.uni-muenchen.de
Konferenz der Frauenbeauftragten (5 weibliche Personen)
Die Konferenz der Frauenbeauftragten ist ein Gremium, das üblicherweise zweimal pro Semester tagt. Die Mitglieder bestehen aus der Universitätsbeauftragten und ihre(n) jeweiligen Vertretung(en), sowie den Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten und bis zu 5 weiblichen Studierenden.
Als studentisches Mitglied der Konferenz der Frauenbeauftragten solltest du Interesse an der 280 hochschulinternen Gleichstellungsarbeit haben, da du insbesondere in diesen Aspekt der LMU einen sehr guten Einblick erhalten wirst. Die Teilnahme an der Konferenz bildet damit eine ideale Ergänzung zu deinen (hoffentlich vorhandenen) gleichstellungspolitischen Interessen und eventuell sonstigem Engagement in diesem oder vergleichbaren Bereichen.
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Mail: konf-frauen@stuve.uni-muenchen.de
Münchener Zentrum für Lehrerbildung (MZL) (6 Personen)
Das Münchener Zentrum für Lehrerbildung (MZL) dient allen Lehramtsstudierenden als zentrale Schnittstelle zwischen Universität, dem Ministerium 300 und dem Studium. Sie erhalten dort viele Infos rund um das Lehramtsstudium und können zahlreiche Angebote zur Weiterbildung im oder neben dem Studium nutzen.
Das MZL ist dabei auch auf die Studierenden angewiesen. Daher sendet der Konvent der Fachschaften in jeder Legislaturperiode für die Schularten Gymnasium, Realschule, Mittelschule, Grundschule, Sonderpädagogik und Berufliche Schulen je eine*n Vertreter*in der Studierenden in die Versammlung des MZL. Deren Aufgabe ist es, die Belange und Anliegen der Lehramtsstudierenden im MZL zu vertreten. Dazu nehmen die Vertreter*innen an den Sitzungen i.d.R. einmal im Semester teil. Außerdem können sie sich jederzeit direkt mit Anliegen an das MZL wenden. Darüber hinaus nimmt ein*e Vertreter*in an den Vorstandssitzungen (ca. 1 -2 pro Semester) des MZL teil und fungiert dort als beratendes Mitglied.
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Mail: mzl@stuve.uni-muenchen.de
Strategieausschuss (1 Person, 1 Ersatzmitglied)
Der Strategieausschuss berät und unterstützt die Hochschulleitung, die Erweiterte Hochschulleitung und den Senat in fakultätsübergreifenden Angelegenheiten. Zu den Aufgaben des Strategieausschusses gehören desweiteren u.a. die Entwicklung eines Leitbildes der LMU, die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für die Exzellenzinitiative und Empfehlungen im Zusammenhang mit grundlegenden Fragen der Haushaltsführung und des Haushaltsrechts, einschließlich Bau- und Raumangelegenheiten.
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Untersuchungsausschuss (1 Person, 1 Ersatzmitglied)
Der Untersuchungsausschuss dient der förmlichen Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In einem solchen Fall erarbeitet der Ausschuss eine Empfehlung an die Hochschulleitung für das weitere Vorgehen.
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Vertreter*innenversammlung des Studentenwerks (2 Personen)
Das Studentenwerk München ist der Sozialträger für Studierende in der Region– nicht nur für die LMU sondern auch für die anderen Hochschulen in München und dem Umland bis Rosenheim. Zu den Aufgabenfeldern des Studentenwerks gehören beispielsweise die Bereitstellung von studentischem Wohnen, eines Kulturangebotes, der Mensen und die Verwaltung der Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Die Vertreter*innenversammlung des STWM trifft einmal jährlich zusammen um den Bericht der Geschäftsführung des STWM entgegen zu nehmen. Alle zwei Jahre, also wieder 2021, werden von der Versammlung die Mitglieder des Verwaltungsrates durch Wahl bestimmt.
Für die Tätigkeit im Gremium sind grundsätzlich empfehlenswert Kenntnisse und Erfahrungswerte bezüglich der oben genannte Aufgaben des STWM. Für diese einjährige Legislatur stehen neben dem Besuch der Vertreter*innenversammlung keine Aufgaben an.
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Mail: mgoettfert@stuve.uni-muenchen.de
Zentrale Studienzuschusskommission (ZSK) (6 Personen)
Was ist die ZSK?
ZSK steht für Zentrale Studienzuschusskommission. Ein Teil der Studienzuschüsse, wird nicht an die Fakultäten 220 verteilt, sondern für universitätsweite Belange einbehalten. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die ZSK.
Wie ist die ZSK aufgebaut?
Sechs studentische Vertreter*innen, welche vom Konvent gewählt werden. Außerdem vier professorale Mitglieder, sowie die Frauenbeauftragte und ein Mitglied des akademischen Mittelbaus. Über die letztendliche Vergabe der Mittel entscheidet laut aktueller Satzung die Hochschulleitung. Die ZSK nimmt nur einen empfehlenden Charakter ein.
Welche Aufgaben sind zu erledigen und was gibt es zu beachten?
Die Ausschreibung der ZSK-Mittel (Langfristvorhaben, Ideen- und Projektfonds sowie Anschubfinanzierungen) erfolgt durch die Hochschulleitung. Die Anträge werden nach einer kurzen Kontrolle hinsichtlich formaler Kriterien an die Kommissionsmitglieder weitergegeben. Auf der Sitzung der ZSK, die mindestens einmal im Semester stattfindet, beraten sich alle Mitglieder über die Anträge und sprechen Empfehlungen an die Hochschulleitung aus. Diese können zum Beispiel eine Zustimmung, Ablehnung oder auch die Kürzung der beantragten Summe beinhalten.
Natürlich ist es sinnvoll, dass die studentischen Mitglieder der ZSK sich vorab in Verbindung setzen und gemeinsam die Anträge erörtern, um eventuell auftretende Fragen zu klären. Hauptaugenmerk sollte immer darauf liegen, ob die Verwendung der Mittel zu einer Verbesserung der Studiensituation führen kann und ob die ZSK die richtige Stelle ist. Es sollte ein fakultätsübergreifender Charakter vorhanden sein, da es für Belange, die lediglich eine Fakultät betreffen, die fakultären Studienzuschusskommission gibt.
Über die Ergebnisse der ZSK-Sitzungen sollte im Konvent in zusammenfassender Form berichtet werden.
Was solltest du mitbringen?
- Teamvermögen: In der ZSK muss zusammengearbeitet werden um sich innerhalb der Gruppe der Studierenden absprechen
- Lust am Lesen und Beurteilen von Anträgen
- Ggf. erste Erfahrungen in der Studienzuschusskommission deiner Fakultät (ist aber kein Muss)
Die ZSK bietet einen sehr guten Einstieg in die zentrale Studierendenvertretung, weil
- Du durch die Anträge deine Uni besser kennen lernst
- Erste Erfahrungen in der Gremienarbeit sammeln kannst
- Du auf dem Konvent der Fachschaften von Sitzungsergebnissen
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Mail: zentral-kom@stuve.uni-muenchen.de