Universitätsweite Gremien
Die zentralen Gremien neben Senat und Hochschuralt widmen sich thematischen Schwerpunkten innerhalb der akademischen Selbstverwaltung. Sie setzten sich aus Mitgliedern aller Gruppen der Universität, sprich Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeitern zusammen. Die studentischen Mitglieder werden durch den Konvent der Fachschaften vorgeschlagen und je nach Gremium durch Senat oder Hochschulleitung bestellt. Eine vollständige Liste der Gremien findet sich auf der Website der Universität. Im folgenden sind alle Gremien aufgeführt, in denen die Studierenden mit mindestens einem Mitglied vertreten sind.
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Der Ausschuss für Lehre und Studium (University Teaching Board) berät und unterstützt die Hochschulleitung, die Erweiterte Hochschulleitung und den Senat in den Bereichen grundständige Lehre und grundständiges Studium. Er ist damit eines der wichtigsten zentralen Gremien für die Studierenden.
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Der Senat beschäftigt sich mit den Prüfungsordnungen der Universität und entscheidet über die Erhebung und die Höhe der Studiengebühren.
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Die Erweiterte Hochschulleitung besteht aus der Hochschulleitung, den Dekan*innen der Fakultäten sowie Vertreter*innen weiterer universitärer Gruppen. Sie berät die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beschließt über den Entwicklungsplan der Universität.
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Die Konferenz der Frauenbeauftragten befasst sich mit genderspezifischen Themen an der Hochschule und besteht aus allen Frauenbeauftragten der Fakultäten sowie 5 weiblichen Studierenden.
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Das MZL dient allen Lehramtsstudierenden als zentrale Schnittstelle zwischen Universität, dem Ministerium 300 und dem Studium. Der Konvent der Fachschaften entsendet pro Schulart ein*e Vertreter*in der Studierenden.
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Der Strategieausschuss (University Advisory Board) soll als ständiger Ausschuss für strategische Fragen die Hochschulleitung, den Senat und die Erweiterte Hochschulleitung beraten.
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Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit Fällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich und die Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet.
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Die Zentrale Studienzuschusskommission entscheidet über die Verwendung der Studienzuschüsse, die als Kompensation der Studiengebühren durch den Freistaat gezahlt werden. Die Studierenden stellen die Hälfte der Mitglieder.
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