Konvent der Fachschaften
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Hochschulzugang

"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."

(Grundgesetz Artikel 12, Absatz 1, Satz 1)

Die Studierendenvertretung setzt sich dafür ein, dass alle, die die Voraussetzungen und die Motivation zu universitärem Studium mitbringen, freien Zugang zur Universität erhalten und ihren Bildungsprozess selbst bestimmen können. Dies gilt auch für ausländische Studieninteressierte. Zulassungsbeschränkungen jedweder Art lehnen wir ab. Es ist Aufgabe des Staates, die Universitäten und Hochschulen mit ausreichend finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen auszustatten und für geeignete rechtliche Rahmenbedingungen Sorge zu tragen.

Kommt der Staat seiner Aufgabe nicht nach, sollen sich Universitäten als Behelfslösung fachlich sinnvoller Auswahlverfahren bedienen, die dem individuellen Profil jeder Bewerberin und jedes Bewerbers gerecht werden. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung darf nicht das alleinige Kriterium darstellen. Vielmehr müssen fachspezifische Faktoren eine wesentliche Rolle spielen sowie die Motivation der Studieninteressierten berücksichtigt werden.