Konvent der Fachschaften
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Verfasste Studierendenschaft

1974 wurde in Bayern die Verfasste Studierendenschaft (VS) abgeschafft um - wie es unser damaliger Kultusminister Hans Maier ausdrückte - "den linken Sumpf an den Universitäten trocken zu legen".

Was ist eigentlich eine Verfasste Studierendenschaft (VS)?

  1. Körperschaft des öffentlichen Rechts: Alle Studierenden einer Hochschule (Studierendenschaft) bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Alle Immatrikulierten einer Hochschule sind Mitglieder dieser Körperschaft.
  2. Satzungsautonomie: Diese Körperschaft gibt sich eine eigene Satzung und wählt danach eine Studierendenvertretung: das von allen Studierenden gewählte Studierendenparlament sowie die Fachschaften. Hinzu kommt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), der quasi als studentische Regierung dient.
  3. Finanzhoheit: Diese Körperschaft besitzt Finanzhoheit. Sie finanziert sich über Mitgliedsbeiträge (meistens zwischen 5 bis 10 € pro Semester). Über die Verteilung der Mittel entscheiden alleine und unabhängig die Organe der Studierendenvertretung.

Was sind die Folgen des Verbots?

  1. Vorgeschriebene Satzung: Das Bayerische Hochschulgesetz schreibt verbindlich die Zusammensetzung und Aufgabenbereiche der Studierendenvertretung vor. Die Studierenden haben keinerlei Einfluss. Es darf z.B. in Bayern kein AStA gewählt und keine Vollversammlung durchgeführt werden, die verbindliche Beschlüsse fasst.
  2. Fremdbestimmung der Mittelverwendung: Die Studierendenvertretung bekommt ihre wenigen Mittel durch das Bayerische Staatsministerium zugewiesen. Die Verwendung der gesamten Mittel genehmigt dann die Universität - nach den strengen Richtlinien des Ministeriums. Jeder einzelne Euro, der von der Studierendenvertretung ausgegeben wird, muss also durch die Universitätsbürokratie abgesegnet werden.
  3. Entmündigung der Studierendenvertretung und der Studierendenschaft: Durch die extreme Fremdsteuerung der studentischen Interessenvertretung wird die Studierendenvertretung zu einer gewöhnlichen universitären Behörde unter vielen degradiert und agiert ohne faktischen Einfluss auf die Universitätspolitik als schlichter Bittsteller. Dem Status der Studierendenschaft als größte universitäre Gruppe wird die gegenwärtige gesetzliche Regelung in keiner Weise gerecht.

Was sind die Vorteile einer Verfassten Studierendenschaft (VS)?

  1. Selbständigkeit und Flexibilität durch Finanzhoheit: Um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, benötigt eine Studierendenvertretung freie Hand bei der Verwendung ihrer Mittel. Nur so ist selbständige und flexible Arbeit möglich.
  2. Mehr Möglichkeiten zur Gestaltung studentischen Lebens: In einer VS stehen der Studierendenvertretung viel mehr Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung. Mit entsprechenden Geldern könnte das studentische Leben um einige Serviceleistungen bereichert werden (wie z.B. ein studentisches Kulturzentrum, ein selbstverwaltetes Café, ein Bücherladen und Konzert-räume) und insgesamt wären mehr Möglichkeiten gegeben, professioneller und effektiver zu arbeiten (z.B. durch die Finanzierung studentischer Projekte, Verbesserung der Publikationsmöglichkeiten etc.).
  3. Verbesserung des Status der Studierendenschaft in der Öffentlichkeit: Eine VS kommt als offizielles Organ quasi einer studentischen Gewerkschaft gleich. Dadurch wird der Status der Studierendenschaft in der Öffentlichkeit erheblich verbessert und die Position der Studierendenvertretung als Verhandlungspartner mit Organisationen und Institutionen des politischen und gesellschaftlichen Lebens stark aufgewertet.
  4. Handlungsfreiheit durch Satzungshoheit: Eine Studierendenvertretung muss ihre Zusammensetzung und Gremien selbständig an die jeweiligen Bedingungen der Hochschule sowie an den zu erledigenden Aufgaben ausrichten. Eine starre Vorregelung von Außen durch das Ministerium, die jeder Studierendenvertretung in Bayern dieselbe Gestalt vorschreibt, wirkt absolut kontraproduktiv.