Studium
Mit den Bologna-Reformen haben sich die Rahmenbedingungen für das Studium an deutschen Universitäten deutlich verändert. Unverändert stellt sich aber die Frage, wie Universitäten ihrer Aufgabe am besten nachkommen, ihren Studierenden gutes Studium zu ermöglichen, welches Verständnis der Rollen von Studierenden und Lehrenden hierfür nötig ist, welche Anforderungen gute Studienangebote erfüllen müssen, welche Maßnahmen dazu geeignet sind, die Qualität von Studium und Lehre laufend zu verbessern, und welche Akteur*innen für die bestmögliche Gestaltung der Studienangebote von Bedeutung sind.
Mit diesen Grundsätzen bezieht die Studierendenvertretung (StuVe) ausführlich Position zu insgesamt 14 Themenbereichen. Ausgearbeitet wurden diedse Grundsätze vom Referat für Studium.
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Studierende entdecken in Auseinandersetzung mit Wissenschaft ihre Talente und Interessen. Dozierende unterstützen sie dabei, diese zu entwickeln. Das ist der Zweck von Universität.
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Lernen ist ein individueller Prozess. Wahlfreiheit ist für universitäres Studium daher unabdingbar. Sie reicht von der Kombination der Fächer bis zur Wahl der Lernform.
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Prüfungen sind nur bedingt dazu geeignet, Studierende zum Lernen zu motivieren. Studienbegleitende Prüfungen erfüllen im Wesentlichen eine Rückmeldefunktion. Bei der Wahl von Art und Zeitpunkt der Prüfung muss dies berücksichtigt werden.
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Die Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Fragen muss bei den Fächern liegen. Fächerübergreifende Vorgaben sollten sich in Grenzen halten. Nur so sind fachspezifisch sinnvolle Regelungen möglich.
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Studiengänge und Lehrveranstaltungen werden für Studierende konzipiert. Daher ist ihre Meinung für die konstruktive Gestaltung und Weiterentwicklung von Studium und Lehre unverzichtbar.
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Fächervielfalt ist die Stärke der LMU als großer Volluniversität. Vereinheitlichung ist die falsche Umsetzung von Vergleichbarkeit.
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Transparenz ist die Grundlage von Vergleichen und qualifizierten Entscheidungen. Umfangreiche Informationen sowie Ansprechpersonen müssen leicht zu finden und zu erreichen sein.
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Studierenden muss auf Wunsch möglich sein, zeitweise oder dauerhaft die Hochschule zu wechseln. Mobilitätshürden müssen abgebaut werden.
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Regelstudienzeiten bieten Orientierung. Studierende können individuell davon abweichen. Höchststudiendauern sind unnötig und schädlich.
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Studienangebote müssen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Studierenden sind an diesem Gestaltungsprozess zu beteiligen.
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"Beschäftigungsfähig" werden Studierende nicht durch Schlüsselkompetenzen oder Soft-Skill-Kurse. Wissenschaftlich-kritisches Denken und reflektiertes Urteilen müssen im Fokus stehen.
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Es ist Aufgabe des Staates, jedem Studieninteressierten einen Platz an einer Hochschule oder Universität zu gewährleisten. Den Notenschnitt als einziges Auswahlkriterium bei begrenzten Ressourcen lehnen wir ab.
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Studierende haben unterschiedliche Bedürfnisse. Staat und Universität müssen hier zielgruppengerechte Angebote schaffen.
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Übergänge erfordern Transparenz, Beratung und Betreuung. Besonders wichtig ist der Übergang zur Forschung. Forschendes Lernen ist zentral im Studium.
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