Bundesmittel für den Hochschulbereich
In der letzten Legislaturperiode stand eine Neuordnung der (Teil-)Finanzierung des Hochschulbereichs durch Bundesmittel an. Aus diesem Anlass fasste der Konvent der Fachschaften der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München folgende grundsätzliche Position (siehe Download unten):
- Bundesmittel dürfen nicht allein für Forschung ausgeschüttet werden. Programmen zur Forschungsförderung müssen finanziell ebenso gewichtige Programme für Studium und Lehre gegenübergestellt werden. Bei der Vergabe von Mitteln in Forschung wie Lehre sind die Fächergruppen adäquat zu berücksichtigen. Ein Teil der Programme sollte gezielt Konzepte fördern, die Anteile für Forschung sowie Studium und Lehre kombinieren.
- Mit steigenden Studierendenzahlen müssen auch die Mittel für die benötigte Infrastruktur erhöht werden. Insbesondere die Zuschüsse für die Studentenwerke müssen deutlich gesteigert werden.
- Zusätzliche Mittel, die bisher im Bundeshaushalt verbucht sind, müssen gesichert und dauerhaft den Universitäten und Hochschulen zugute kommen. Daher muss entweder das Kooperationsverbot im Grundgesetz abgeschafft werden oder ein Mindestumfang an Steuerpunkten, die bisher dem Bundeshaushalt zukommen, zweckgebunden für den Hochschulbereich den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Vom Staat müssen die Universitäten und Hochschulen über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit erhalten. Neue Bundesmittel für den Hochschulbereich dürfen dabei nicht zu einem Wegfall bisheriger Landesmittel führen, sondern müssen als echte Zusatzeinnahmen dem Hochschulbereich zugute kommen.
- Die Mittel für den Hochschulbereich müssen jährlich dynamisch erhöht werden um einen Prozentsatz, der über der Inflationsrate liegt. Bei steigenden Studierendenzahlen müssen auch die Finanzmittel und die Ausstattung mit Lehr- und Verwaltungspersonal mindestens in entsprechendem Maß erhöht werden.
- Die Hochschulen sind nicht nur stark unterfinanziert. Innerhalb der Finanzmittel, die dem Hochschulbereich zur Verfügung gestellt werden, wird im Verhältnis viel zu wenig als Grundausstattung und zu viel als kurzfristige Projektmittel, meist allein für Forschungsvorhaben, bereitgestellt. Universitäten und Hochschulen sollen durchaus Fördermittel für die Umsetzung guter und innovativer Konzepte in Lehre und Forschung erhalten, zuallererst aber muss eine ausreichende Grundausstattung für alle Universitäten und Hochschulen sichergestellt werden und der überwiegende Teil der Mittel für die Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden.
- Werden Mittel auf Antrag vergeben, entsteht den Universitäten und Hochschulen für Antragstellung, Dokumentation und Berichterstattung zurzeit immenser Aufwand. Dafür benötigte Ressourcen fehlen für das Kerngeschäft der Universität, Lehre und Forschung, sowie für die Umsetzung studentischer Anliegen und Initiativen. Entscheidend bei einer Vergabe von Mitteln auf Antrag ist eine unkomplizierte Antragstellung, die sich an den bestehenden Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen der Universitäten und Hochschulen orientiert, sowie schon bei der Ausschreibung die transparente Darstellung der Kriterien, die bei der Begutachtung der Anträge angelegt werden. Auch bei Dokumentation und Berichterstattung der Maßnahmen sollen nicht Unmengen an Daten von den Universitäten und Hochschulen gefordert werden, sondern nur zielgenaue Informationen, um den Erfolg der Maßnahmen zu beurteilen. Bei der Ablehnung von Anträgen sind stets die Gründe für die Entscheidung an die antragstellende Institution zu kommunizieren, damit diese ihr Konzept ggf. nachbessern und/oder weiterentwickeln kann.
Downloads
- Bundesmittel für den Hochschulbereich (41 KByte)