Konvent der Fachschaften
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Prüfungen

LMU 4649

Im Bildungsprozess erfüllen studienbegleitende Prüfungen einen wesentlichen Zweck. Sie machen den Studierenden ihre bisherige Entwicklung transparent und dokumentieren den aktuellen Zwischenstand. Diese Rückmeldung ermöglicht ihnen eine zielgerichtete Fortsetzung ihres Studiums.

Prüfungen sind an denjenigen Stellen im Studienverlauf durchzuführen, wo sie auf geeignete Weise ihre Rückmeldefunktion erfüllen können. Die Prüfungsformen sind so auszugestalten, dass sie sowohl der Rückmeldefunktion, als auch fachspezifischen Erfordernissen gerecht werden.

Die Abschlussnote muss die Entwicklung widerspiegeln, die die Studierenden im Universitätsstudium gemacht haben. Der bloße Durchschnitt der Zwischenstandsnoten wird dem nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist das Notengewicht von einzelnen Prüfungen im Verhältnis zur Relevanz und Aussagekraft der jeweiligen Prüfungsleistung zu bemessen.

Prüfungen sind nur bedingt dazu geeignet, Studierende zum Lernen zu motivieren. Im Gegenteil sind Druck und Prüfungsstress kontraproduktiv für Bildungsprozesse. Bei der Wahl von Zeitpunkt und Art von Prüfungen ist auch hierauf Rücksicht zu nehmen. Sie sind über den gesamten Semesterverlauf zu verteilen und zum Beispiel die Abfassung von Hausarbeiten auch in die vorlesungsfreie Zeit zu legen.

Es ist sinnvoll, zwischen verschiedenen Prüfungsformen abzuwechseln. Diese können, je nach Fach, aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie wissenschaftlichen Praktika bestehen. Es bieten sich beispielsweise Hausarbeiten, Referate, Übungen, Essays, Klausuren und wissenschaftliche Protokolle an.

(Quellennotiz: http://www.hochschuldidaktik.uzh.ch/instrumente/dossiers/Leistungsnachweise_Juli_07.pdf)