Transparenz
Transparenz ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Vergleiche gezogen werden können. Die Universität ist in der Pflicht, aussagekräftige Informationen aufzubereiten und in geeigneter Form der jeweiligen Zielgruppe zur Verfügung zu stellen, sodass diese insbesondere klar gegliedert, einfach verständlich sowie leicht aufzufinden und zu erreichen sind.
Aus dem Informationsangebot der Universität muss ihr Profil und Selbstverständnis in Lehre und Forschung ersichtlich werden. Der spezifische Charakter jedes einzelnen Studienangebots muss klar herausgearbeitet werden. Insbesondere sind Gegenstand und Ziel des jeweiligen Studienangebots, Inhalte und Lehrformen zu beschreiben sowie Kombinationsmöglichkeiten von Fächern aufzuführen. Dies ermöglicht Studieninteressierten eine qualifizierte Studienwahl. In diesem Zusammenhang sind auch die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums sowie die konkreten Bewerbungsmodalitäten darzustellen.
Gerade für Studierende entscheidend ist die Identifikation von Ansprechpersonen für Fragen, Probleme und Anregungen. Beratungsangebote für unterschiedliche Themenfelder und Zielgruppen sind in übersichtlicher Form auszuweisen. Informationen zu Modulen sind in einem öffentlich zugänglichen Modulhandbuch zusammenzustellen.
Im Studienverlauf erbrachte Leistungen sind durch die Universität umfassend und zeitnah zu dokumentieren. Dies gilt gleichermaßen für Leistungen außerhalb des Curriculums. Dies hat in einer Form zu erfolgen, die die unkomplizierte Anerkennung durch andere Hochschulen im In- und Ausland ermöglicht.